Die Mietverträge werden von einem Rechtsanwalt erstellt. Nach der Unterzeichnung wird der Vertrag noch beim Finanzamt vergebührt. Anschließend übermitteln wir Ihnen den Vertrag.
Nach der Betriebskostenabrechnung kann eine Anpassung der monatlichen Akontierung erfolgen. Bei einer Erhöhung der monatlichen Betriebskosten kommt es somit zu einer Erhöhung des Gesamtmietzinses. Bei einer Verringerung der Betriebskostenakontierung verringert sich der Gesamtmietzins.
Bei einer unzureichenden Kontodeckung besteht die Möglichkeit, dass kein Einzug erfolgte. In diesem Fall erbitten wir um eine Überprüfung Ihres Kontos.
Die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres erhält nach der derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen jener Mieter, der im Zeitpunkt der Abrechnung Mieter ist.
Für die Kündigung des Mietverhältnisses benötigen wir eine schriftliche und unterfertigte Kündigung. Bei Erhalt der Kündigung bekommen Sie von uns eine Mitteilung bezüglich der weiteren Vorgehensweise.
Bei der Übergabe der Wohnung wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Falls Schäden in der Wohnung festgestellt wurden und dadurch Reparaturen notwendig sind, werden diese zuerst behoben. Nach der Abrechnung mit den Fachfirmen erstellen wir umgehend eine Kautionsabrechnung. Der verbliebene Kautionsbetrag wird dann umgehend retourniert.